Mitglieder aufgepasst! Ab 2009 droht Steuerabzug auf Dividenden und Zinsen
Die Abgeltungssteuer tritt zum 01.01.2009 in Kraft und löst die bisherige Kapitalertragssteuer ab. Für Sie als Sparer und als Mitglied der ulmer heimstätte eG bedeutet das eine Änderung in der Besteuerung Ihrer Zins- und Dividendengutschriften.
Sofern Sie bisher eine Dividende bis zu 51 € erhalten haben, wurde diese ohne Steuerabzug gutgeschrieben auch wenn kein Freistellungsauftrag vorlag. Gleiches galt für das Sparkonto, bei dem Zinsgutschriften bis zum Bagatellbetrag von 10 € von der Zinsabschlagsteuer befreit waren.
Ab 2009 unterliegen sämtliche Zinsen und Dividenden unabhängig von deren Höhe, der neuen Abgeltungssteuer, sofern kein Freistellungsauftrag bei der Bank oder der ulmer heimstätte eG vorliegt.
Den Freistellungsauftrag erhalten Sie im Downloadbereich rechts, weitere Informationen zur Abgeltungssteuer bei unseren Mitarbeitern in der Sparabteilung.
Die wichtigsten Änderungen zur Besteuerung von Zinsen und Dividenden bei der ulmer heimstätte eG ab 1. Januar 2009
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Die Abgeltungssteuer (neu 25 %) gilt ab dem 01.01.2009 und ersetzt die Kapitalertragsteuer (bisher 30 %).
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Sämtliche Kapitalerträge werden ab 2009 mit 25 % besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
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Bei der ulmer heimstätte eG sind alle Zinsen und Dividenden von der Abgeltungssteuer betroffen. Der Bagatellbetrag von 10 € bei Zinsen sowie die Grenze von 51 € bei Dividenden entfällt.*
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Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete bleibt bestehen.
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Bisher erteilte Freistellungsaufträge sind nach wie vor gültig. Wir empfehlen Ihnen die Höhe der bisherigen Freistellung aufgrund der neuen Bestimmungen zu prüfen.
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Sofern Sie bisher noch keinen Freistellungsauftrag bei der ulmer heimstätte eG haben, empfehlen wir Ihnen, uns rechtzeitig vor der nächsten Dividenden- oder Zinsgutschrift einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie noch einen Freibetrag zur Verfügung haben bzw. falls nicht, Sie bei einem anderen Institut den Freibetrag reduzieren können.
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Falls Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 % ist, können Sie im Rahmen der Steuererklärung eine niedrigere Besteuerung erreichen.
* Andere Kapitaleinkünfte z. B. aus Wertpapier- und Spekulationsgeschäfte unterliegen ebenfalls neuen Bestimmungen. Lassen Sie sich bei Ihrer kontoführenden Bank beraten.
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