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Wohnungsbaugenossenschaften Ulm/Neu-Ulm
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Die wichtigsten Fragen
Vermietung



Mitgliedschaft



Mietvertrag



Reparaturen, Mieter-Service, Tipps



Rund um's Geld - die Spareinrichtung



Antworten zum Fragenkatalog


Vermietung         






  • Bietet die ulmer heimstätte eG auch „Betreutes Wohnen an“?
    Nein, eine solche Wohnform bietet die ulmer heimstätte eG bisher noch nicht an. Jedoch haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, über unsere Kooperation mit der AWO (Arbeiterwohlfahrt) Ulm Betreuungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit diesem Angebot wollen wir eine Hilfestellung im täglichen Leben geben und ein längeres Verbleiben in der gewohnten Umgebung ermöglichen.


Mitgliedschaft

  • Wann ist die Mitgliedschaft bei der ulmer heimstätte eG erforderlich?
    Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, ist die Mitgliedschaft erforderlich. Der Genossenschaft treten Sie in der Regel vor Unterzeichnung des Mietvertrages bei.

    Außerdem müssen Sie Mitglied sein, um unsere Spareinrichtung nutzen zu können. Sofern ein Familienangehöriger  von Ihnen bereits Mitglied ist, können Sie auch Sparen, ohne selbst Mitglied zu werden.

  • Wie viel kostet die Mitgliedschaft?
    Beim Eintritt in die ulmer heimstätte eG müssen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 160 € zeichnen. Hinzu kommt ein  Eintrittsgeld (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 25 €. Außerdem wird  ein Sparkonto auf Ihren Namen eröffnet, auf das mindestens 5 € eingezahlt werden muss. Für den Geschäftsanteil, der auf Ihr Mitgliedskonto gebucht wird, erhalten Sie eine gewinnabhängige Dividende. Diese wird Ihrem Sparbuch gutgeschrieben.





Mietvertrag

  • Darf ich eine Satellitenantenne anbringen?
    Nein, alle Wohnungen verfügen über Kabelanschluss. Die Anschlussgebühren sind günstig und die Programmauswahl, auch an Ausländerprogrammen, sehr groß. Das Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen soll nicht durch Satellitenantennen beeinträchtigt werden.

  • Warum kommt die Betriebskostenabrechnung so spät?
    § 556 Abs. 3 S. 2 BGB sieht vor, dass die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter mitzuteilen ist. Da die ulmer heimstätte eG Betriebskostenabrechnungen für rund 2.350 Wohnungen erstellen muss, können nicht alle Mietverhältnisse gleichzeitig abgerechnet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist wird jedoch immer eingehalten.

  • Warum ist die Betriebskostenabrechnung so hoch?
    Die Preisentwicklung für Wasser, Strom und Gas schlägt sich auch auf die umlagefähigen Nebenkosten des Mieters nieder. Die Energiekosten, die uns von den Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, rechnen wir eins zu eins, entsprechend dem Verbrauch, mit unseren Mietern ab. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, werden die monatlichen Vorauszahlungen der Betriebskostenabrechnung angepasst.

  • Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?
    Die Haltung von Tieren ist genehmigungspflichtig. In der Regel werden gewöhnliche Haustiere wie Hunde und Katzen genehmigt. Wir behalten uns aber eine Einzelfallentscheidung vor.

    Sie möchten sich ein Haustier anschaffen? Dann schreiben Sie uns bitte. Ihr/e Hausbetreuer/in wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.


Reparaturen, Mieter-Service, Tipps

  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Reparatur melden möchte?
    Bei Reparaturen wenden Sie sich bitte an Frau Brandner oder Frau Thamasett. Sie erreichen sie vormittags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nachmittags außer freitags von 14:00 bis 16:30 bzw. donnerstags bis 18:00 Uhr unter Fon 0731/93553-20 oder -21. Außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie unseren Notdienst bei Notfällen unter Fon 0175-7715335.

  • Welche Dienstleistungen erbringen die Regiehandwerker der ulmer heimstätte eG?
    Unser Regiebetrieb besteht aus Heizungs-/Sanitärinstallateuren, einem Schreiner und einem Maler. Sie übernehmen gerne kleinere Reparaturen für Sie oder verschiedene andere Arbeiten wie z. B. das Anschließen einer Spüle. Mit unserem Schlüsseldienst helfen wir Ihnen weiter, falls Sie sich einmal ausschließen sollten. Über die erbrachten Dienstleistungen, die wir zu fairen Konditionen abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung.


  • Ich möchte gerne einen Laminatboden in meine Wohnung verlegen. Sind solche Mietereinbauten zulässig?
    Im Prinzip ja. Mietereinbauten wie z. B. Laminatböden oder Holzdecken müssen allerdings  von uns genehmigt werden. Bitte informieren Sie uns deshalb schriftlich vor Einbau über Ihr Vorhaben. Wir werden Sie dann umgehend benachrichtigen. Mit der Genehmigung verpflichten Sie sich aber, die Mietereinbauten bei Auszug zurückzubauen, außer Ihr Nachmieter übernimmt die Ausstattung und Rückbauverpflichtung.

  • Müssen mechanische Lüfter gewartet werden?
    Die Förderleistung von Lüftungsgeräten hängt im Wesentlichen vom Verschmutzungsgrad der Filter ab. Um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist deshalb eine regelmäßige Wartung erforderlich. Die Wartung ist ganz einfach durchzuführen und kann von jedem Mieter selbst ausgeführt werden.

    Die Filtermatte im Lüfter sollte einmal im Monat gereinigt (ausklopfen oder absaugen) und einmal jährlich aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden. Einen neuen Filter erhalten Sie kostenlos bei unserer technischen Hausbewirtschaftung oder bei unseren Hausmeistern.

  • Wie oft müssen technische Geräte wie Boiler oder Gasgeräte gewartet werden?
    Die Wartungsintervalle von technischen Geräten sind gesetzlich vorgeschrieben oder wegen ihrer Funktionsfähigkeit bzw. Lebensdauer erforderlich. Gasleitungen und –geräte werden alle 2 Jahre, Gas-Zentral- und Fernwärmeheizung jährlich und Wasserfilter halbjährlich gewartet. Die Boilerentkaltung wird alle 3 Jahre, der Elektro-Check alle 4 Jahre und bei jedem Mieterwechsel durchgeführt.

  • Wer führt die Wartung durch und wer bezahlt diese?
    Die Wartung wird von uns beauftragt. Über den Termin informieren wir Sie rechtzeitig. Die Kosten der Wartung von Gasleitungen in der Wohnung, Gasgeräten, Wasserfiltern und Boilerentkalkungen müssen von den Mietern übernommen werden. Sie werden im Rahmen der Betriebkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Dagegen trägt die ulmer heimstätte eG die Kosten für den E-Check und die Wartung der Gasleitungen im Haus.

  • Was soll ich tun, wenn mein Heizkörper nicht warm wird bzw. wenn er heizt obwohl er aus ist?
    Die Stufen 1 bis 5 des Thermostatventils sagen grundsätzlich nichts über die Heizleistung des Heizkörpers aus, sondern sind die Voreinstellungen für die gewünschte Raumtemperatur. Die einzelnen Stellungen sind auf folgende Werte vorprogrammiert:

     Einstellung I * 1 2 3
    4
    5
     Raumtemperatur ca.
    5°C 7,5 12°C 15°C 18°C 21°C 24°C 26°C

    Diese Temperaturangaben können leicht differieren, je nach Lage des Heizkörpers bzw. des Ventils und Raumgröße. Wenn also bereits eine Raumtemperatur von 18° C überschritten ist, wird der Heizkörper auf die Einstellung 3 nicht reagieren und kalt bleiben. Wird eine Raumtemperatur von ca. 21° C gewünscht, ist das Ventil auf Stellung 4 zu bringen, der Heizkörper heizt jetzt bis zum Erreichen der 21° C Raumtemperatur und schaltet dann ab. Er schaltet erst wieder ein, wenn die Temperatur von 21° C unterschritten wird. Diese Vorgänge können sich etwas verzögern, da der Heizkörper nicht sofort warm wird und umgekehrt auch längere Zeit zum Abkühlen braucht.

    Außerdem sind die Thermostatventile mit einer so genannten „Frostschutzsicherung“ ausgestattet. Das heißt, ein Heizkörper kann warm werden, obwohl er ausgeschaltet ist. Damit wird das Einfrieren und Platzen von Heizleitungen verhindert.

  • Was soll ich bei Störungen der Warmwasserbereitung bei Gas- und Elektrodurchlauferhitzern tun?
    Zum Schutz gegen Überhitzungsschäden sind Durchlauferhitzer mit einer Wassermangel-Sicherung versehen. D. h. fliest zu wenig Wasser durch den Wärmetauscher, schaltet das Gerät ab. Die Ursache des geringen Wasserdurchflusses ist häufig die Verschmutzung der Perlatoren (Wassersiebchen am Ende des Wasserhahns) an den Entnahmenstellen. Daher bitte immer zuerst die Perlatoren reinigen bzw. ersetzen bevor ein Schaden gemeldet wird.

    Da Ulm sehr hartes Wasser hat, macht es Sinn, die Perlatoren zur Vorsorge alle 6 Monate über Nacht in verdünnte Essig- oder Zitronensäure zu legen.

  • Wie heize und lüfte ich richtig?
    Ein richtiges Heiz- und Lüftverhalten wirkt sich positiv auf die Höhe der Betriebskosten aus und beugt Schimmelbildung vor. Was Sie beim Heizen und Lüften beachten sollten:

    Richtig Heizen: Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Morgens die Heizung abstellen und abends voll aufdrehen bringt keine Ersparnis und kein gesundes Raumklima. Türen zu weniger beheizten Räumen halten Sie bitte stets geschlossen. Die Luftzirkulation sollte nicht unterbunden werden, indem Möbelstücke direkt an die Wände gerückt werden. Das ist besonders an Außenwänden wichtig. Lassen Sie einen Mindestabstand von 5 cm, besser noch 10 cm zu diesen Wänden. Um die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht zu verhindern, beachten Sie bitte, dass sich keine zu langen Vorhänge, Verkleidungen oder Möbel vor den Heizkörpern befinden. Durch solche Wärmestaus erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen und bei verbrauchsabhängiger Abrechnung kann Ihr Heizkostenverteiler einen bis zu 20 % höheren Verbrauchsanteil registrieren.

    Richtig Lüften: Bedarfsgerecht und energiebewusst lüften Sie mit der „Stoßlüftung“. Öffnen Sie Fenster und Türen ca. 10 Minuten um einen Durchzug zu erreichen. Die verbrauchte Luft entweicht und es geht nur sehr wenig Wärme verloren. Diese Lüftung sollte mehrmals am Tag wiederholt werden, jedoch mindestens morgens und abends. Bitte vermeiden Sie während der Heizperiode Dauerlüften und Lüften durch Kippen der Fenster. Gekippte Fenster verursachen einen deutlich höheren Wärmeverlust gegenüber einer gezielten „Stoßlüftung“ und fördern in vielen Fällen Schimmelbildung.


Rund um's Geld - die Spareinrichtung

  • Wie werde ich Sparer bei der ulmer heimstätte eG?
    Die Spareinrichtung können alle Mitglieder der ulmer heimstätte eG und deren Familienangehörige nutzen. Sie möchten bei uns Sparen, sind aber noch nicht Mitglied bei uns und auch keiner Ihrer Familienangehörigen? Dann bewerben Sie sich einfach um die Mitgliedschaft bei uns. Sofern Sie keinen Wohnungswunsch haben, können Sie sich als "sparendes Mitglied" bewerben. In diesem Fall müssen Sie beim Eintritt einen Geschäftsanteil über 160 € zeichnen, das Eintrittgeld entfällt.

    Die Voraussetzung um sparendes Mitglied zu werden, ist der Abschluss einer Geldanlage von mindestens 2.500 € oder ein Ratensparvertrag.

  • Wer gehört zu den Familienangehörigen?
    Zu den Angehörigen zählen:
    1.      Verlobte
    2.      Ehegatten
    3.      Verwandte/Verschwägerte gerader Linie
    4.      Geschwister
    5.      Kinder der Geschwister
    6.      Ehegatten der Geschwister und Geschwister der  Ehegatten
    7.      Geschwister der Eltern
    8.      Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes
             Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind
             miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und –kinder)

  • Welche Sparformen gibt es?
    Wir bieten Ihnen eine Reihe von Anlagemöglichkeiten. Die Übersicht mit aktuellen Konditionen können Sie hier abrufen.

  • Wie kann ich bei Ihnen Geld anlegen?
    Zur Kontoneuanlage ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie bei uns vorbei kommen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Ihnen ein Besuch in unserer Geschäftsstelle nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

  • Wie kann ich Geld auf mein Sparkonto einzahlen?
    Sie können Geld bar einzahlen oder überweisen. Falls Sie eine EC-Karte besitzen, können Sie in unserer Sparabteilung auch den gewünschten Betrag bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen. Wenn Sie Geld überweisen wollen, teilen wir Ihnen gerne unsere Bankverbindung mit.


  • Wird meine fällige Geldanlage automatisch verlängert?
    Nein, nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Nach Fälligkeit wird das Konto mit 3-monatiger Kündigungsfrist weitergeführt. Wünschen Sie eine erneute Zinsfestschreibung, kommen Sie bitte mit dem Sparbuch bei uns vorbei.


  • Kann ich jederzeit über mein Sparguthaben verfügen?
    Nein, die Verfügbarkeit Ihres Sparguthabens hängt von der Sparform Ihres Kontos ab. Bei Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist sind monatlich 2.000 € ohne Abzug verfügbar. Sollten Sie mehr abheben, werden für den übersteigenden Betrag Vorschusszinsen berechnet. Bei Ratensparverträgen ist keine Verfügung möglich, ebenso bei Konten mit  Zinsfestschreibung. Ausnahme stellt das Wachstumssparen dar. Bei dieser Anlageform können Sie nach Ablauf eines Jahres  monatlich über 2.000 € ohne Abzug verfügen oder die gesamte Summe mit einer 3-monatigen Frist kündigen.

  • Wie kann ich jemanden auf meinem Sparkonto Vollmacht geben?
    Bitte kommen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen wollen bei uns vorbei. Bitte bringen Sie Ihre Sparbücher und beide einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

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