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2023

20.03.2023 – Zwei Kundenkristalle für die ulmer heimstätte!!!  
Wir haben bei den Branchen-Oscars der Wohnungswirtschaft  gleich in zwei Kategorien gewonnen!!! Beim Benchmark-Event des Hamburger Marktforschungsunternehmens AktivBo gingen zwei der begehrten Kundenkristalle an die ulmer heimstätte: für bestes Image und für die größte Verbesserung des Serviceindex.

AktivBo unterstützt uns seit Jahren bei unseren Mieterbefragungen. Das Unternehmen hat mehr als 400 Kunden aus der Wohnungswirtschaft. Es vergleicht jedes Jahr die Ergebnisse der Kunden - also die Bewertungen aus Sicht der Mieter - und vergibt Preise für die Besten. Deshalb freuen wir uns auch sehr über die Auszeichnungen!

Unsere Kolleginnen Janina Hübel (links) und Natalja Henne aus dem Team Mieter- und Bestandsbetreuung haben die Auszeichnungen für die ulmer heimstätte in Hamburg entgegengenommen. Jetzt stehen die beiden Kristalle bei uns - und sind natürlich ein Ansporn, als Vermieter noch besser zu werden. 


03.03.2023 – Zum Internationalen Tag des Energiesparens  
Am 5. März wird der „Internationale Energiespartag“ begangen:
Er soll daran erinnern, dass jeder von uns zum Klimaschutz beitragen und zugleich Geld sparen kann.

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen weist daraufhin, dass immerhin gut 85 Prozent des Energieverbrauchs privater Haushalte durch Heizung und Warmwasser verursacht werden. 
Wir haben für unsere Mieter deshalb schon seit 2022 Expertenvideos auf der Homepage hinterlegt, die zeigen, wie das mit dem Energiesparen am besten funktioniert. Die Videos finden Sie hier.

Darüber hinaus haben wir jetzt auch noch einen sehr informativen Flyer zum Download auf unserer Seite - und zum Abholen in der Geschäftsstelle. Er wurde uns freundlicherweise von der Stadt Ulm zur Verfügung gestellt. Selbst solche vermeintlich kleine Kooperationen sind wichtig mit Blick auf den Wunsch nach Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und damit auch für den Umwelt- und Klimaschutz. Also einfach mal reinschauen - in den Flyer und natürlich auch in unsere Videos!! 


01.03.2023 – Wir sind für den Kundenkristall nominiert  
Wie aufregend: Wir sind auf der Jagd nach dem begehrten AktivBo-Kundenkristall ganz vorne mit dabei!
Doch der Reihe nach: AktivBo ist ein Marktforschungsunternehmen aus Hamburg mit mehr als 400 Kunden aus der Wohnungswirtschaft, das uns bei unseren Mieterbefragungen seit Jahren logistisch unterstützt. Es vergleicht jedes Jahr die Ergebnisse seiner Kunden und vergibt Preise für die Besten.
Wir sind dieses Mal in drei Kategorien nominiert: bestes Image, größte Verbesserung im Serviceindex und höchster Serviceindex.
Das freut uns natürlich sehr, vor allem weil es zeigt, dass wir im Vergleich zu anderen Wohnraum-Anbietern aus Mietersicht vieles besser machen. Das nennt sich im Marketing-Deutsch „Benchmark-Vergleich“. Egal. Jedenfalls werden am 17. März die Gewinner bekanntgegeben. Also bitte Daumen drücken!!!

24.02.2023 – Neues zu Existenzhilfen  
Die Preise steigen und steigen. Deshalb hat die Politik bei den Existenzhilfen nachgebessert. Wichtige Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite "Existenzhilfen" unter der Rubrik "Service. 

17.02.2023 – Faschingsdienstag: Geschäftsstelle nachmittags geschlossen  

05.01.2023 – Anspruch auf Wohngeld neu geregelt  
 

Das Wohngeld 
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten ihre Rechnungen zu bezahlen. 
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, tritt zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt:  


Was ist Wohngeld? 
Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Miet- kosten zu tragen.

 
Was bringt das neue Wohngeld plus? 
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohn-raum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente. 


Wer kann Wohngeld beantragen? 
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. 
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunter-halt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten  bereits berücksichtigt. 

Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann? 
Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft: 

•    die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
•    die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,
•    das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) unter diesem Link: 

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html


Wo kann ich Wohngeld beantragen? 
Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Sie können sich zum Beispiel auf der Website Ihrer Kom-mune darüber informieren, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare. Von dort erhalten Sie auch alle weiteren wichtigen Informationen über das Wohngeld. 


Wie lange dauert die Bearbeitungsdauer? Sind vorläufige Zahlungen möglich? 
Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Schaffung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb ist je nach Bundesland und Gemeinde mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld zu rechnen. Stellen Sie aber Ihren Antrag, auch wenn dieser möglicherweise erst deutlich später bearbeitet werden kann. Denn Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezo-gener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar und kann von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich sein. 

Quelle: GdW / Deutscher Städtetag


01.01.2023 – Neujahrsgrüße  
Wir hoffen, Sie sind gut in das Jahr 2023 gekommen. Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes, glückliches neues Jahr!
Aufgrund der Jahresabschlussarbeiten bleibt unsere Spareinrichtung am 2. Januar 2023 geschlossen.

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