Notfallservice

Im Notfall

Für dringende Notfälle (z.B.  bei Elementarschäden durch Sturm, Brand und Hagel oder wenn wesentliche technische Versorgungseinrichtungen (Strom, Heizung, Wasser, Verstopfungen) ausgefallen sind oder ähnliche Situationen, in denen eine erhebliche Gefahr für die Bewohner oder das Gebäude bestehen) haben wir einen Notfallservice für unsere Mieter eingerichtet. 

Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist dieser unter der Rufnummer: 0175 - 7 71 53 35 rund um die Uhr erreichbar. Notfälle in Aufzügen sind über die Notrufnummer, die Sie im Aufzug finden, zu melden.

Dienstleistungen an Wochenenden, nachts oder an Feiertagen können bis zum doppelten der üblichen Kosten verursachen. Wir bitten deshalb alle unsere Mieter Störeinsätze nur bei wirklichen Notfällen zu veranlassen.

Notfälle sind z.B.:

Kompletter Ausfall der Heizung im Gebäude oder in der gesamten Wohnung, Wasseraustritt aus Heizleitungen oder Heizkörperanschlüssen, Ausfall des Warmwassers am Wochenende, Badewanne undicht (Wasser läuft von der Decke bzw. aus dem Badschacht), Gasgeruch in der Wohnung oder im Keller/Treppenhaus, Rohrbruch der Wasserleitungen in der Wohnung, im Keller oder Gebäude, Toilette ist total verstopft, Wasseraustritt an Leitungen oder an Geräten, kein Strom in der gesamten Wohnung, kein Strom oder Licht im gesamten Treppenhaus/Keller bzw. im Gebäude, Garagentor lässt sich nicht öffnen, Haustür lässt sich nicht öffnen, Rolltor zur Tiefgarage lässt sich nicht öffnen, Glasscheibe ist eingeschlagen/beschädigt und Glasbruchteile stehen vor (Unfallgefahr)

Keine Notfälle sind z.B.:

Klopfgeräusche in der Heizleitung/im Heizkörper, Thermostatventil an den Heizkörpern funktionieren nicht, Ausfall des Warmwassers am Abend oder während der Nacht, Küchenablauf ist verstopft, Wasserhahn tropft, WC-Spülkasten läuft ständig, in der Wohnung funktionieren einzelne Steckdosen/Lichtschalter nicht, Treppenhauslicht leuchtet dauerhaft, Türsprechanlage funktioniert nicht, Fenster lässt sich nicht öffnen oder schließen, Rolladengurt ist gerissen oder der Fernseher in der Wohnung funktioniert nicht oder ist gestört.

Im eigenen Interesse beachten Sie bitte folgendes:

  • Wenn Sie eine Störung oder einen Schaden gemeldet haben, der dringend zu beheben ist, bitten wir Sie bis zum Eintreffen des von uns beauftragten Handwerkers/der Fachfirma vor Ort zu warten und auch erreichbar zu sein. Sollte kein Zutritt möglich sein, müssen wir Ihnen den erfolglosen Einsatz in Rechnung stellen.

  • Beauftragen Sie zur Behebung der Störung, bzw. des Schadens eigenständig eine fremde Firma, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen.

  • Haben Sie die Störung oder einen Schaden selbst fahrlässig verursacht, wird Ihnen der Einsatz des Notdienstes in Rechnung gestellt.