Hausrat- und Haftpflichtpolicen

Notwendige Absicherung für alles Fälle

Seit Frühjahr 2015 verlangen wir bei Abschluss eines neuen Mietvertrags von unseren Mietern den Nachweis, dass sie eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Daneben empfehlen wir auch allen Mietern dringend den Abschluss dieser Versicherungen.

Grund hierfür ist, dass unseren Mietern im Fall eines selbstverschuldeten Schadens finanzielle Schäden entstehen könnten, die durch den Abschluss der Versicherungen leicht vermeidbar wären.

Im Falle eines Leitungswasserschadens deckt die durch die heimstätte abgeschlossene Elementarversicherung nur die Schäden an den fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen ab. Nicht versichert ist das Mobiliar des Mieters, aber auch das Mobiliar von möglicherweise betroffenen Mitmietern im Haus. Diese Schäden werden von einer Hausratversicherung ebenso abgedeckt wie Gegenstände die durch Einbruchsdiebstähle entwendet oder beschädigt werden.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist noch wichtiger. Leicht kann uns allen ein Versehen im Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer unterlaufen, das große Vermögensschäden infolge von Unfällen, herbeiführen kann. Aber auch als Mieter können Versehen unterlaufen, die empfindliche Schäden herbeiführen.

Vor kurzem erst ist einem unserer Mieter bei einem Starkregen in die geöffneten Balkontüre  Wasser eingedrungen. In der darunterliegenden Wohnung wurde dadurch ein Schaden von mehreren Tausend Euro verursacht. Für diesen Schaden musste der darüber wohnende Mieter haften.

Beim Verlust der Schlüssel einer Schließanlage muss der Schlüssel ersetzt und die Schließanlage teilweise ausgetauscht werden. Dies kann ein Schaden von einigen hundert Euro bedeuten. Hierfür würde auch eine Haftpflichtversicherung eintreten.

Die Kosten der Haftpflicht- und Hausratversicherung sind im Verhältnis zu den eingetretenen und abgesicherten Risiken günstig. Wir empfehlen daher allen unseren Mietern dringend den Abschluss dieser Versicherungen.