Rauchwarnmelder - Der richtige Umgang

Seit 2015 besteht in Baden-Württemberg die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Alle Wohnungen der ulmer heimstätte sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Eine große Unsicherheit herrscht nach wie vor im Umgang mit den Rauchwarnmeldern bei Fehlalarm oder bei nachlassender Batterieleistung.

Hier beschreiben wir Ihnen nochmals die Vorgehensweise:

Stummschaltung im Falle eines Fehlalarms:

Bei einem Fehlalarm (z. B. durch angebranntes Essen) ist wie folgt zu verfahren:

-       Drücken Sie den Taster (die Mitte des Deckels) für ca. 2 Sekunden:

-       Der Rauchwarnmelder schaltet dann für zehn Minuten stumm.

-       Nach zehn Minuten übernimmt der Rauchwarnmelder wieder von selbst die normale Funktion der Rauchüberwachung. In der Zwischenzeit lüften Sie den betroffenen Raum ausgiebig.

Nachstehend geben wir Ihnen eine Übersicht über die einzelnen Signale des Rauchwarnmelders (akustische wie optische):

 

Die Batterien haben eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Es kommt vereinzelt vor, dass die Rauchwarnmelder schon vor Ablauf dieser Frist das Signal für eine leere Batterie abgeben. Da die Batterien in den Rauchwarnmeldern nicht ausgetauscht werden können, muss der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden.

Sollte einer Ihrer Rauchwarnmelder das Signal für eine leere Batterie oder eine Störung geben und sich nicht, wie in der Erklärung im Falle eines Fehlalarms beschrieben, stumm schalten lassen, dann setzen Sie sich bitte mit der ulmer heimstätte in Verbindung, wir veranlassen dann einen Auftrag an die jeweilige Firma, die die Störung behebt oder ein neues Gerät einbaut.

Sollten Sie Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung durchführen, dann kleben Sie den Rauchwarnmelder bitte mit einer Folie und/oder einem Klebeband ab, sodass keine Verschmutzung in den Rauchwarnmelder gelangen kann.

Montieren Sie ihn auf keinen Fall ab!

Bitte denken Sie daran, einmal im Jahr eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder vorzunehmen.

Die Funktionsbeschreibung hierfür:

Durch Druck (mind. 3 Sekunden) auf den Rauchwarnmelder (Deckelmitte) wird die Funktionsprüfung ausgelöst. Es leuchtet kurz die rote LED Lampe auf und es erklingt ein dreimaliges Warnsignal bei voller Lautstärke. Ertönt das Warnsignal nicht oder treten Störungen auf kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: 0731- 93 55 3-0.

Wir werden dann die notwendigen Maßnahmen für Sie einleiten.

Hinweis:

Bei Durchführung der Funktionsprüfung empfehlen wir einen Gehörschutz zu tragen. Um eine unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden, bitten wir Sie, die Funktionsprüfung tagsüber von 8 bis 12 Uhr oder von 14 bis 19 Uhr durchzuführen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre von Minol.